Förderung von Aktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit der Universitätsstadt Gießen

1. Förderung über das Sonderprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“

Mit dem Förderprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ sollen Gießener Vereine und Verbände unterstützt werden, die Angebote zur Freizeitgestaltung insbesondere in den Ferien durchführen. Kindern und Jugendlichen soll damit die Möglichkeit gegeben werden, wegen Corona Versäumtes nachholen zu können.

Kinder und Jugendliche haben während der Corona-Pandemie nicht nur etliche Schulstunden verpasst und Lernstoff versäumt. Sie mussten im Alltag auch auf viele Dinge verzichten: Kontakte mit Gleichaltrigen, Sport und Bewegung, Spielen und Austausch in der Gruppe, Kultur und Reisen. Perspektiven und Zukunftsvorstellungen sind ins Wanken geraten, mitunter war die Stimmung zu Hause angespannt. All dies kann seelische und körperliche Belastungen auslösen. Kinder und Jugendliche brauchen deshalb jetzt ganz besondere Aufmerksamkeit. Es gilt zu verhindern, dass diese Zeit lange nachwirkt und bestehende Ungleichheiten verfestigt.

Insofern können Maßnahmen für Kinder und Jugendliche bis 27 Jahren, die im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 stattfinden, durch das „Corona-Aufholpaket“ mit bis zu 5.000,00 € gefördert werden können. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2024 zu einhundert Prozent nach Prüfung und Bewilligung des Antrages durch den Fachausschuss Kinder- und Jugendförderung.

Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe in der Universitätsstadt Gießen. Der Antrag auf Förderung einer Maßnahme ist bei der Jugendpflege der Universitätsstadt Gießen zu stellen. Die Fördergrundsätze und die Antragsformulare sind im Anschluß an diesen Text abrufbar. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeitenden der Jugendpflege gerne zur Verfügung.

Formulare für Sonderprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“:



2. Förderung über die Richtlinie der Universitätsstadt Gießen

Die Universitätsstadt Gießen fördert seit vielen Jahren eine Vielzahl der Angebote, die für Kinder und Jugendliche mit großem Engagement von Ehrenamtlichen angeboten werden. Die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit gehört zu den wichtigen Aufgaben der Stadt. Damit soll auch sicher gestellt werden, dass junge Menschen, die zu ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden.

Die Förderanträge sind je nach Maßnahme, bei der Jugendpflege oder beim Stadtjugendring Gießen e. V. auf den entsprechenden Formblättern einzureichen.





Förderrichtlinie der Universitätsstadt Gießen
(PDF: 662 KB)





Führungszeugnisse:

Informationen zum erweiterten Führungszeugnis im Bereich der städtischen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
(PDF: 36 KB)

Checkliste erweitertes Führungszeugnis
(PDF: 41 KB)



Folgende Anträge und Verwendungsnachweise der Förderrichtlinie können bei der Jugendpflege eingereicht werden:

Universitätsstadt Gießen
Jugendpflege
Ostanlage 25a, 35390 Gießen
Telefon: 0641 306-2492
Telefax: 0641 306-2494
E-Mail: jugendpflege@giessen.de

Antragsformulare zu den Punkten 6 – 8:

Verwendungsnachweise zu den Punkten 6 – 8:



Folgende Anträge und Verwendungsnachweise der Förderrichtlinie können beim Stadtjugendring Gießen e. V. eingereicht werden:

Stadtjugendring Gießen e. V.
Walltorstraße 17, 35390 Gießen
Telefon: 06406 836350
Telefax: 06406 836351
E-Mail: stadtjugendring-giessen@gmx.de

Antragsformulare zu den Punkten 1 – 5:

Verwendungsnachweise zu den Punkten 1 – 5:



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