Förderung von Aktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit der Universitätsstadt Gießen

1. Förderprogramm der Universitätsstadt Gießen für die Kinder- und Jugendarbeit - Macht euer Ding!

Die Universitätsstadt Gießen legt nach den erfolgreichen Corona-Förderungen auch für 2025 eine weitere Förderung unter dem Motto „Macht euer Ding!“ auf. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsbildung zu begleiten und zu stärken. Sie sollen darin unterstützt werden, sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln. Dies beinhaltet die Förderung sozialer Kompetenzen, des Selbstbewusstseins sowie der Fähigkeit zur Mitgestaltung ihres sozialen Umfelds. Die Förderung schafft Räume, in denen junge Menschen ihre Interessen und Potenziale entdecken und entfalten können. Gefördert werden folgende Leistungsbereiche:



Insofern können Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 bis 21, die im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 11.01.2026 stattfinden, mit bis zu 2.000,00 € gefördert werden. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2025 zu einhundert Prozent nach Prüfung und Bewilligung des Antrages durch den Fachausschuss Kinder- und Jugendförderung.
Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe in der Universitätsstadt Gießen. Der Antrag auf Förderung einer Maßnahme ist bei der Jugendpflege der Universitätsstadt Gießen zu stellen. Die Fördergrundsätze, das Antrags- sowie Verwendungsnachweisformular sind im Anschluss an diesen Text abrufbar. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeitenden der Jugendpflege gerne zur Verfügung.

Formulare für Förderprogramm der Universitätsstadt Gießen für die Kinder- und Jugendarbeit - Macht euer Ding!:



2. Förderung über die Richtlinie der Universitätsstadt Gießen

Die Universitätsstadt Gießen fördert seit vielen Jahren eine Vielzahl der Angebote, die für Kinder und Jugendliche mit großem Engagement von Ehrenamtlichen angeboten werden. Die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit gehört zu den wichtigen Aufgaben der Stadt. Damit soll auch sicher gestellt werden, dass junge Menschen, die zu ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden.

Die Förderanträge sind je nach Maßnahme, bei der Jugendpflege oder beim Stadtjugendring Gießen e. V. auf den entsprechenden Formblättern einzureichen.





Förderrichtlinie der Universitätsstadt Gießen
(PDF: 662 KB)





Führungszeugnisse:

Informationen zum erweiterten Führungszeugnis im Bereich der städtischen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
(PDF: 36 KB)

Checkliste erweitertes Führungszeugnis
(PDF: 41 KB)



Folgende Anträge und Verwendungsnachweise der Förderrichtlinie können bei der Jugendpflege eingereicht werden:

Universitätsstadt Gießen
Jugendpflege
Ostanlage 25a, 35390 Gießen
Telefon: 0641 306-2492
Telefax: 0641 306-2494
E-Mail: jugendpflege@giessen.de

Antragsformulare zu den Punkten 6 – 8:

Verwendungsnachweise zu den Punkten 6 – 8:



Folgende Anträge und Verwendungsnachweise der Förderrichtlinie können beim Stadtjugendring Gießen e. V. eingereicht werden:

Stadtjugendring Gießen e. V.
Walltorstraße 17, 35390 Gießen
Telefon: 06406 836350
Telefax: 06406 836351
E-Mail: stadtjugendring-giessen@gmx.de

Antragsformulare zu den Punkten 1 – 5:

Verwendungsnachweise zu den Punkten 1 – 5:



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